Bildungsprämie

Was ist die Bildungsprämie?

Um Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen Teilhabe am Lebenslangen Lernen zu erleichtern, führte die     Bundesregierung 2008 die „Bildungsprämie“ ein. Finanziert wird die Förderung über den Europäischen Sozialfond.

Es handelt sich um eine mögliche Förderung der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Dies bedeutet, dass die Weiterbildung Bezug zu einem ausgeübten oder angestrebten Beruf haben muss und nicht der reinen Selbstverwirklichung dienen darf. Zudem darf es sich nicht um eine Pflicht-Weiterbildung für die aktuelle Tätigkeit handeln. Es soll um ein individuelles, also persönliches Weiterbildungsinteresse gehen und darf weder vom          Arbeitgeber gefordert noch gefördert werden.

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Weiterbildungskosten (ausgeschlossen sind     Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Kosten für Lernmittel), höchstens jedoch 500 Euro. Sie zahlen daher nur einen Teil an den Weiterbildungsanbieter, da dieser die andere Hälfte der Kosten direkt über den Bildungsprämiengutschein abrechnet.

Wer kann einen Bildungsprämiengutschein erhalten?

Um einen Bildungsprämiengutschein zu erhalten, müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Diese sind:

  • Sie sind mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder befinden sich (bei gültigem Arbeitsvertrag) in    Eltern- oder Pflegezeit.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt maximal 20.000€ (40.000€ bei gemeinsamer Veranschlagung von Ehepartnern). Das zu versteuernde Jahreseinkommen ist nicht identisch mit dem Brutto-Jahreseinkommen. Es kommen Freibeträge und dergleichen zum Tragen. Die Höhe Ihres zu versteuernden Jahreseinkommens finden Sie auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.
  • Sie haben im laufenden Kalenderjahr noch keinen Bildungsprämiengutschein erhalten.
  • Die von Ihnen gewünschte Weiterbildung hat noch nicht begonnen und wurde Ihnen auch noch nicht in Rechnung gestellt.
  • Die Weiterbildungskosten der gewünschten Weiterbildung betragen in Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein unter 1.000€.

Können Sie all diese Fragen mit „Ja!“ beantworten? Dann vereinbaren Sie gern einen Termin für ein Beratungsgespräch, in dessen Rahmen Sie auch Ihren Bildungsprämiengutschein ausgehändigt bekommen können.

Wofür kann ich den Bildungsprämiengutschein nutzen?

Sie können den Bildungsprämiengutschein für kompakte Wochenend-Weiterbildungen oder für berufsbegleitende Fernstudien nutzen. Wichtig ist, dass ein Bezug zu einem Beruf (ob aktueller oder angestrebter Beruf ist egal)      gegeben ist und Sie die Weiterbildung freiwillig und ohne weitere Förderung durch andere Stellen (Arbeitgeber, sonstige Weiterbildungsförderung) absolvieren möchten.

Bitte beachten Sie, dass für Weiterbildungen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, Prämiengutscheine nur genutzt werden können, wenn die   Weiterbildungskosten 1.000 € nicht übersteigen. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als                       Durchführungsort.

Zudem muss die Weiterbildung Qualitätskriterien erfüllen und der Weiterbildungsanbieter am Förderprogramm „Bildungsprämie“ teilnehmen, um eine Weiterbildung abrechnen zu können. Viele Weiterbildungsanbieter werben bereits mit der Nutzbarkeit der Bildungsprämie. Im Zweifelsfall hilft eine Nachfrage beim gewünschten Weiterbildungsanbieter.

Ein Bildungsprämiengutschein kann nur für eine Weiterbildung genutzt werden, die noch nicht begonnen hat und noch nicht in Rechnung gestellt wurde.

Was muss ich zum Beratungstermin mitbringen?

  • einen gültigen Personalausweis,
  • einen Beschäftigungsnachweis (z.B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung oder dergleichen).
  • einen Einkommensteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Jahr (alternativ Lohnsteuerjahresbescheid,        Gehalts abrechnungen mindestens der letzten drei Monate) und
  • die unterschriebene Datenschutzvereinbarung, die Ihnen nach der Terminvereinbarung übersandt wird.

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