AGBder KVHS Cochem-Zell

Nutzungsbedingungen der Kreisvolkshochschule Cochem-Zell

§1 Kursgebühr

Die Kursgebühren für Veranstaltungen sind im Programm angegeben. Sie sind nach Beginn und nach der Probestunde der Veranstaltung fällig. Bei Zahlungsverzug kann ein Ausschluss erfolgen.

Die Anwesenheit wird in Teilnehmerlisten erfasst. Fernbleiben oder vorzeitiger Austritt entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Die KVHS Cochem-Zell kann zum Einzug der Entgelte vom Konto der Teilnehmerin/ des Teilnehmers ermächtigt werden. Der Gebühreneinzug erfolgt nach Kursbeginn. Die Ausstellung einer Rechnung erfolgt bei einer Abbuchung nicht.

§2 Anmeldung

§3 Zusätzliche Kosten

Für verschiedene Veranstaltungen (z. B. Koch- und Kreativitätskurse) entstehen zusätzliche Kosten (Lebensmittel, Materialien), die anteilig auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgeteilt werden. Der Betrag ist bei der Kursleitung zu zahlen.

§4 Ermäßigungen

Sofern eine Kursgebühr ermäßigungsfähig im Sinne des § 4 Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Cochem-Zell vom 04.07.12 ist, erhalten Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, Schwerbehinderte (GdB 80%) und Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II eine Ermäßigung gegen Vorlage entsprechender Nachweise auf schriftlichen Antrag.

§5 Teilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 8 Personen. Die KVHS kann Veranstaltungen wegen zu geringer Beteiligung vor Beginn absagen. Bei Veranstaltungen, die auf Wunsch der Interessenten mit weniger als 8 Personen durchgeführt werden sollen, muss die KVHS eine erhöhte Kursgebühr festlegen oder den Kurs absagen.

§6 Probestunde

Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist eine Probestunde zur Information möglich, die sich ausschließlich auf die erste Kursstunde bezieht. Auch bei der Inanspruchnahme der Probestunde ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Sollte nach der Probestunde kein Interesse an einer Teilnahme bestehen, muss die KVHS nach dieser Stunde informiert werden. Ansonsten gilt die Anmeldung als verbindlich.

§7 Rücktritt durch die Kreisvolkshochschule

Die Kreisvolkshochschule behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Beteiligung, bei Ausfall eines Dozenten oder aus anderen Gründen ausfallen zu lassen oder mit anderen zusammenzulegen. Dies gilt auch für bereits laufende Veranstaltungen. Im ersten Fall (Ausfall der Veranstaltung) werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die KVHS sind ausgeschlossen.

§8 Rücktritt durch die Teilnehmenden

Teilnehmende können durch telefonische Abmeldung kostenfrei von einer Veranstaltung zurücktreten, wenn diese bei längerfristigen Kursen bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn vorliegt. Bei Kursen mit Probestunde (§6) nach dem ersten Kurstermin. Die Rückmeldung/Abmeldung der KVHS nach der 1. Stunde ist zwingend erforderlich. Spätere Abmeldungen sind nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit, Umzug, beruflich bedingte Abwesenheit) und gegen Vorlage einer Bescheinigung möglich. In diesen Fällen erfolgt eine anteilmäßige Rückerstattung. Abmeldungen in diesem Falle sind nur im KVHS-Sekretariat möglich, nicht bei den Dozenten (Ausnahme: Schnupperstunde).

§9 Teilnahmebescheinigung

Nach Beendigung der Kurse wird auf Wunsch eine Bescheinigung über die nachgewiesene regelmäßige Teilnahme ausgestellt. Eine Beurteilung der erbrachten Leistung erfolgt nicht.

§10 Hausordnung und Haftung

Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätten zu beachten. Es wird gebeten, das Inventar vor Beschädigungen zu bewahren, für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen und auf Rauchverbote zu achten. In den Schulgebäuden dürfen keine Motor- und Fahrräder abgestellt werden. Das Parken im Schulhof und in den Zufahrten zum Schulhof ist aufgrund des Brand- und Katastrophenschutzes verboten.

Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zur oder von der Unterrichtsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt die KVHS keine Haftung. Für sonstige Schäden haftet der Landkreis nur, soweit sich dies aus der gesetzlichen Schadensersatzregelungen ergibt. Dies gilt auch für Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche.

§11 Datenschutz

Hinweis gemäß Bundesdatenschutzgesetz: Ihre Angaben auf der Kursanmeldung werden bei uns elektronisch gespeichert und ausschließlich für interne Verwaltungszwecke verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

§12 Sonstiges

Mit Bekanntgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

Wünsche und Kritik: Wir setzen auf Kooperation. Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche und Anregungen mit. Wenn Sie selbst einen Kurs abhalten wollen, wenden Sie sich bitte an uns (Telefon: 02671/61-463).


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